Sicherheitsgurt

Sicherheitsgurt für Hunde

Hunde gelten verkehrsrechtlich als "Ladung“ und diese muss nach § 23 der Straßenverkehrsordnung gesichert sein. Verstöße werden mit 35 Euro Bußgeld geahndet, bei Gefährdung mit 50 Euro und drei Punkten. Schon bei einem Aufprall mit Tempo 50 wird ein Hund mit 20 Kilo Gewicht zu einem lebensgefährlichen Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilo. Das kann nur ein TÜV-geprüftes Angurtsystem für Ihren Vierbeiner verhindern.
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Aus der Sicht eines Hundes
Zum Frühlingsbeginn macht sich unser Itchy Gedanken darüber, wie durch Stress mit rücksichtslosen Gassi-Gehern der schönste Spaziergang verdorben werden kann.
 

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